Warum unsere Produkte?
Westfalen Care
Qualitativ hochwertige Atemmaske
Wünschen Sie sich eine Atemmaske, die Sie während des Tragens anfangen zu vergessen? Mit der 1-lagigen WeCare Atemmaske atmen Sie leichter!
Innovativ
Durch den Mut zu neuen Materialien haben wir eine Maske geschaffen, die es so noch nicht auf dem Markt gegeben hat. Das geringe Gewicht sorgt für einen hohen Tragekomfort und lässt Sie vergessen überhaupt eine Maske zu tragen. Das ist nicht nur ein Werbeslogan, sondern basiert auf Rückmeldungen von Pflegekräften, Lehrern, Friseuren, …
Handel aus einer Hand
Wir handeln mit Medizin-, Gesundheits- und Schutzprodukten, die den höchsten Qualitätsanforderungen gerecht werden. Ob FFP2-Masken, Schnelltests oder Laientests, bei uns beziehen Sie alles aus einer Hand.
Leichteres Atmen
Das innovative Material von Westfalen Care vereint die drei Lagen herkömmlicher Masken zu einer einzigen Vlieslage. Dadurch wird ein deutlich niedrigerer Atemdifferenzdruck erreicht. Das bedeutet für Sie: leichteres Atmen bei höchster Filterwirkung.
Made in Germany
Unser Produktionsstandort liegt in Bad Wünnenberg, Nordrhein-Westfalen. Die Region Ostwestfalen-Lippe (OWL) ist Namensgeber für unser Unternehmen. Wir stehen für solide Arbeit und vertrauenswürdige Produkte aus heimischer Produktion.
Unsere Bestseller (eine Produktauswahl)
Bestellen Sie hochwertige Produkte, größtenteils produziert in Deutschland
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FLAWA | FFP2 Transparente Atemschutzmaske | MaXsmile Pro
- 20 Masken pro Faltschachtel
- Durchsichtiger Mundschutz
- Partikelfiltrierende Halbmaske der Geräteklasse FFP2
- Mit elastischem Kopfband
- Zertifiziert nach DIN EN 149:2001+A1:2009
- CE 2834
- Durchlass des Filtermediums: max. 6%
- Überprüfte, nach innen gerichteten Leckage
- Die Transparente Maske ist für die Tragedauer während einer Schicht ausgelegt («NR»)
- Besonders geeignet auch für Kinder!
- Schaumstoffhinterlegter Nasenclip für optimalen Sitz
- Flache Bauweise ermöglicht platzsparende Aufbewahrung
- Latexfrei, Hypoallergen
- Sicht auf den Mundbereich ermöglicht Lippenablesen
- Größere Mengen auf Anfrage verfügbar
- Made in EU
1,75 € – 1,49 € / Maske
kleinste Bestelleinheit: 20 Maske(n)
Option wählen
-
YOU-M4 FFP2 NR Atemschutzmaske (5-lagig) | Mit Ohrenband | Farbe: weiß
- Einzelverpackt & 25 Masken pro Faltschachtel
- DEKRA zertifiziert nach DIN EN 149:2001+A1:2009
- 5-lagige Maske
- Hoher Tragekomfort mit Ohrbändern und Nasenbügel
- Eigen-und Fremdschutz bei luftübertragbaren Infektionen, reduziert das Infektionsrisiko
- Filtert 94% von gesundheitsschädlichem Staub, Nebel und Rauch; Filter für Feinstaub und Partikel (Aerosole und kleinste Tröpfchen).
- Die Filtermaterialien leisten bei gleichbleibender hoher Qualität einen geringen Atemwiderstand
- Made in Germany
0,60 € – 0,28 € / Maske
kleinste Bestelleinheit: 25 Maske(n)
Option wählen
-
HYGISUN COVID-19 Antigen Schnelltest | Laientest | Speicheltest
- 1 Test pro Faltschachtel
- 300 St. / Umkarton
- Erkennt Omikron
- Spucktest (Speicheltest)
- CE 1434
- Evaluiert durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI)
- Spezifität: 100,00%
- Sensitivität: 98,33%
kleinste Bestelleinheit: 1 Testeinheit(n)
Anzahl:Weiterlesen
Häufige Fragen
Allgemeine Fragen zu Corona werden direkt durch das Bundesgesundheitsministerium beantwortet.
Nach MPAV d § 3 Absatz 4a Nummer 4 dürfen kritische Infrastrukturen und Organisationen Schnelltests statt Laientests verwenden.
Kritische Infrastrukturen sind Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.
Sektoren- und Brancheneinteilung Kritischer Infrastrukturen
- Energie
- Elektrizität
- Gas
- Mineralöl
- Fernwärme
- Informationstechnik und Telekommunikation
- Telekommunikation
- Informationstechnik
- Transport und Verkehr
- Luftfahrt
- Seeschifffahrt
- Binnenschifffahrt
- Schienenverkehr
- Straßenverkehr
- Logistik
- Grenzüberschreitender Güter- und Warenverkehr im Binnengrenzgebiet der Bundesrepublik Deutschland
- Gesundheit
- Medizinische Versorgung
- Arzneimittel und Impfstoffe
- Labore
- Wasser
- Öffentliche Wasserversorgung
- Öffentliche Abwasserbeseitigung
- Ernährung
- Ernährungswirtschaft
- Lebensmittelhandel
- Drogerien
- Finanz- und Versicherungswesen
- Banken
- Börsen
- Versicherungen
- Finanzdienstleister
- Staat und Verwaltung
- Regierung und Verwaltung
- Parlament
- Justizeinrichtungen
- Notfall-/ Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz
- Medien und Kultur
- Rundfunk (Fernsehen und Radio), gedruckte und elektronische Presse
- Kulturgut
- Symbolträchtige Bauwerke
Durch das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz wurde der Arztvorbehalt in § 24 IfSG aufgehoben. Der Betreiber (z.B. Schulen oder Pflegeheime) darf jetzt nach den Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung Personen mit dem Anwenden von sog. PoC-Antigentests beauftragen, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung haben und in das anzuwendende Medizinprodukt eingewiesen sind (§ 4 Absatz 5 i.V. m. Absatz 2 MPBetreibV).
Es liegt in der Verantwortung des Betreibers der PoC-Antigen-Tests, unter Berücksichtigung der Gebrauchsinformationen des jeweiligen Tests konkret mit Blick auf das zur Verfügung stehende Personal zu prüfen, wer in der Lage ist, den betreffenden Test nach einer entsprechenden Einweisung/Schulung durchzuführen.
Der Betreiber muss in einer Einzelfallbetrachtung prüfen, ob eine bestimmte Person mit einer entsprechenden Einweisung für die Anwendung des betreffenden Tests ausreichend qualifiziert ist. Hinsichtlich der einzuhaltenden Arbeitsschutzmaßnahmen wird auf den Beschluss 6/2020 des ABAS vom 2. Dezember 2020 „Arbeitsschutzmaßnahmen bei Probenahme und Diagnostik von SARS-CoV-2“ verwiesen.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird um die Pflicht zu Testangeboten ergänzt und alle anderen bereits geltenden Corona-Arbeitsschutzregeln, wie die Pflicht zum Homeoffice-Angebot, werden bis 30. Juni 2021 verlängert. Die geänderte bzw. ergänzte Corona-Arbeitsschutzverordnung tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich Mitte kommender Woche in Kraft, wie das Bundesarbeitsministerium mitteilt.
Inhaltlich ist die Testangebotspflicht wie folgt ausgestaltet: Arbeitgeber haben allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, Selbst- und Schnelltests anzubieten, und zwar grundsätzlich mindestens einmal pro Woche, für besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zweimal wöchentlich. Die Kosten für die Tests trägt der Arbeitgeber. Eine Testpflicht für die Beschäftigten gibt es nicht.
Wichtig: Der Arbeitgeber muss Nachweise über die Beschaffung von Tests oder Vereinbarungen mit Dritten über die Testung der Beschäftigten vier Wochen lang aufbewahren.
Quelle: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/verbindliche-testangebote-in-betrieben-kommen.html
MNB bestehen meist aus handelsüblichen Stoffen und sind für den privaten Gebrauch im Alltag bestimmt. Neben textilen Mund-Nasen-Bedeckungen stehen auch nichtmedizinische Einwegmasken zur Verfügung.
- Die WeCare-Atemmaske hat einen sehr geringen Atmungswiderstand von nachgewiesenen 24 [Pa/cm²].
- Die Masken durchfeuchten nicht im Gegensatz zu handelsüblichen Stoffmasken.
Im beruflichen Bereich sollten Mund-Nase-Bedeckungen gemäß des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards immer dann getragen werden, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet und Atemschutz als persönliche Schutzausrüstung nicht vorgeschrieben ist.
- Medizinische Gesichtsmasken (Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS), Operations (OP)- Masken) sind Medizinprodukte, die vor allem dem Schutz des Gegenübers vor möglicherweise infektiösen Tröpfchen dienen.
- Eine MNS ist ein zertifizierter Mund-Nase-Schutz nach DIN 14863. Die Masken werden dabei in folgende Varianten eingeteilt: Typ I, Typ II und Typ IIR Masken.
- Eine MNS hat eine hohe Atemdruckdifferenz kleiner 60 [Pa/cm²] und filtert Partikel größer 0,6 µm, Viren sind jedoch kleiner als 0,45 µm.
„Mund-Nasen-Bedeckungen tragen dazu bei, andere Menschen vor feinen Tröpfchen und Partikeln zu schützen, die zum Beispiel beim Sprechen, Husten oder Niesen ausgestoßen werden. Für diesen Fremdschutz gibt es erste wissenschaftliche Hinweise.“ und das, obwohl Viren noch kleiner sind als die reine Partikelfilterfähigkeit vermuten lässt. Zitiert aus: Merkblatt Mund-Nasen-Bedeckung - Infektionsschutz.de.
Ja, sie stoppen Pollen in mehr als 99% (Pollen sind größer als > 1 µm) der Fälle.
Die Biokompatibilität und die toxikologischen Eigenschaften sind nach der ISO Norm 10993-1 getestet, sodass die Masken genau so sicher wie gängige einweg Schutzmasken mit drei Stofflagen sind.
Nein. Die WeCare-Atemmaske wird als Einmalprodukt verkauft.
Da es sich bei unseren WeCare-Atemmasken um Einmalprodukte handelt, sollten Sie die Masken aus hygienischen Gründen nach einem Tag wechseln.
Unseren Großkunden senden wir gerne eine aktuelle Preisliste per Email zu.
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
- Robert Koch Institut: mit Hinweisen zur Verwendung von Masken (MNS, FFP-Masken sowie Mund-Nasen-Bedeckung)
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Merkblatt Mund-Nasen-Bedeckung - Infektionsschutz.de
- Mund-Nase-Bedeckungen richtig verwenden - DGUV
- Dritte Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Für unsere Großkunden
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